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UNGLÜCKE
25.09.09, 09:20
| News1
Verletztes Pferd im Stroh. (Illustrationsbild Fotalia.com)

Sex mit Tieren: Bündner verletzt Stute im Genitalbereich - und wird nicht bestraft

Zoophilie, also Sex mit Tieren, ist in der Schweiz seit September 2008 verboten. Wie die Daten der Stiftung Tier im Recht (TIR) zeigen, werden solche Vergehen aber kaum geahndet.
Bis Ende 2008 wurde schweizweit nur gerade ein Fall strafrechtlich verfolgt. Es handelte sich um einen Mann, der im Kanton Basel-Land drei Kälber derart malträtierte, dass zwei von ihnen an inneren Blutungen starben. Er wurde wegen Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen und einer Busse von 1500 Franken verurteilt.

Weitere Fälle sind in einer veröffentlichten Analyse zum Tierstrafrecht nicht zu finden. Die Tabuisierung dieses Themas mache auch vor den Untersuchungsbehörden nicht halt, hält die TIR fest. Oft werde es tunlichst vermieden, zoophile Motive zu benennen, obwohl diese offensichtlich seien.

Als Beispiel nennt die TIR einen Fall aus dem Kanton Graubünden, bei dem ein Mann eine Stute im Genitalbereich schwer verletzt hatte. Das Gericht habe die offensichtlichen Motive des Täters aber lediglich als «undurchsichtig» beurteilt, kritisiert die Stiftung.
Dressierte Tiere Zoophilie werde deutlich zu wenig geahndet, sagte TIR-Geschäftsführer Gieri Bolliger. «Obwohl diese aber viel verbreiter ist als gemeinhin angenommen.» Bei diesem Thema müsse sich so schnell wie möglich eine strenge Gerichtspraxis entwickeln.

Vor dem 1. September 2008 waren sexuelle Handlungen mit Tieren legal, sofern die Tiere dabei nicht verletzt oder gar getötet wurden. Mit dem neuen Gesetz sind nun auch Handlungen strafbar, bei denen zwar keine Gewalt ausgeübt, aber die «sexuelle Selbstbestimmung» der Tiere verletzt wird. Dazu gehört auch das Dressieren von Tieren, um sich an ihnen zu vergehen, nicht aber die künstliche Befruchtung von Nutztieren.

(sda)
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