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19.01.10, 23:53
| News1
Lena Schneller

"Hoher Umwandlungssatz bringt Pensionskassen in Schieflage", meint JFDP-Präsidentin Lena Schneller

Im Rahmen unseres bewährten Drei-Säulen-Modells für die Altersvorsorge sollen die Pensionskassen die Fortführung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Ab dem 25. Altersjahr bauen wir Erwerbstätigen mit Lohnabzügen und Arbeitgeberbeiträgen unser  Altersguthaben auf. Bei der Pensionierung wird anhand des Umwandlungssatzes die jährliche Rente festgelegt, die aus unserem persönlich angesparten Guthaben ausbezahlt werden kann. Auch ohne vertiefte Kenntnisse der Versicherungsmathematik leuchtet es deshalb ein, dass die Pensionskassen nicht mehr Geld ausbezahlen können, als auch tatsächlich von uns angespart wurde.
Nun steigt die Lebenserwartung stetig an, und damit auch die durchschnittliche Bezugsdauer der BVG-Renten. Der heutige Umwandlungssatz ist aber zu hoch, da er noch aufgrund einer tieferen Lebenserwartung und zu hohen Erwartungen an die Renditen der Finanzmärkte berechnet wurde. Jedes Jahr werden deshalb 600 Millionen Franken aus der 2. Säule ausbezahlt, die nicht gedeckt sind. Dieses Rentenloch wird von den Erwerbstätigen gestopft und fehlt dann auf unseren Altersguthaben. Eine derart unfaire Umverteilung widerspricht dem Grundgedanken der 2. Säule, nämlich dass jeder für sich selber spart. Nur mit einer massvollen Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent kann das finanzielle Gleichgewicht wieder hergestellt werden. Diese Massnahme ist nicht nur notwendig, sondern auch sozialverträglich, zumal die heutigen Rentner keinerlei Kürzungen ihrer Renten befürchten müssen. Ihre Ansprüche bleiben bis ans Lebensende garantiert. Auch das Guthaben der heutigen Erwerbstätigen wird nicht geschmälert. Zunächst einmal handelt es sich bei den 6,4% nur um einen Mindestumwandlungssatz – d.h. die Pensionskasse darf sehr wohl einen höheren Satz anwenden, sofern ihre finanzielle Situation dies zulässt. Zudem werden die Renten zwar aufgrund der erhöhten Lebenserwartung jährlich ein bisschen geschmälert, bleibt aber insgesamt erhalten, da die Rente länger ausbezahlt wird. Wenn man Wasser für 3 Tage hat, diese Menge dann aber auf 5 Tage aufteilen muss, wird die Gesamtmenge auch nicht geschmälert, nur die Tagesration wird verkleinert. Nur wenn man heute diese Anpassung vornimmt, wird das System der 2. Säule auch für uns Junge noch funktionieren ohne dass wir Rentenlöcher stopfen müssen.
 
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